Rechtliche Governance & Transparenz

Bedingungen für Mitwirkende und Fotografen

Mandat, Rechteerklärungen, 55-%-Anteil, Nachweispflichten und Fallsteuerung.

Version 2026.06.20.1 Gültig ab 20. Juni 2026
Wichtiger Geltungsbereich

Diese Fassung ergänzt eine Erklärung zu Rechten und Vertretungsmacht von Mitwirkenden, einen Nachweis-Workflow und ein zu unterzeichnendes personalisiertes PDF. Der Rahmen bleibt eine Grundlage für Compliance und Governance; er bestätigt keine Rechtsinhaberschaft, garantiert keine allgemeingültige Rechtskonformität und ersetzt keine Beratung durch qualifizierte Rechtsberater in der jeweiligen Rechtsordnung.

Diese Übersetzung dient der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen bleibt die englische Fassung maßgeblich.

01

1. Rechtsverhältnis

Der Mitwirkende bleibt Eigentümer oder berechtigter Verwalter der übermittelten Rechte. Atlantic handelt nur im Rahmen der dokumentierten Ermächtigung und erwirbt Urheberrechte nicht allein durch Registrierung oder Upload.

02

2. Gewährleistung zu Rechten und Vertretungsmacht

Der Mitwirkende gewährleistet, dass jedes übermittelte Bild ihm gehört, ausschließlich von ihm kontrolliert oder rechtmäßig von ihm verwaltet wird und dass relevante Miturheber, Agenturen, Arbeitgeber, Modelle, Eigentümer abgebildeter Sachen oder Rechtsnachfolger richtig angegeben wurden.

03

3. Begrenzte ausschließliche Fallbearbeitungsvollmacht

Für ausdrücklich übermittelte und zum Dienst angenommene Bilder erteilt der Mitwirkende Atlantic ein begrenztes ausschließliches Mandat für Überwachung, Beweisorganisation, Lizenzgespräche, Unterstützung gütlicher Lösungen, verantwortliche Vorbereitung von Plattformhinweisen und rechtliche Übergabe. Die Ausschließlichkeit betrifft nur die Fallbearbeitung und überträgt kein Eigentum.

04

4. Vermeidung doppelter Durchsetzung

Während des Mandats darf der Mitwirkende dieselbe festgestellte Nutzung nicht ohne schriftliche Abstimmung mit Atlantic verfolgen, vergleichen, lizenzieren oder einem anderen Dienst übertragen. Dies verhindert widersprüchliche Forderungen, Doppelzahlungen und Nachteile für den Fall.

05

5. Erforderliche Ausgangsunterlagen

Der Mitwirkende soll Originaldateien, Erstellungsdaten, Metadaten, Veröffentlichungshistorie, Lizenzen, Rechnungen, Model- oder Property-Releases sowie frühere Korrespondenz bereitstellen, soweit dies vernünftigerweise zur Prüfung von Rechten und Bewertung erforderlich ist.

06

6. Richtigkeit und fortlaufende Mitteilungspflicht

Erklärungen müssen fortlaufend richtig bleiben. Der Mitwirkende muss frühere Lizenzen, Gemeinfreiheit, Arbeits- oder Auftragsverhältnisse, KI-generierte Bestandteile, kollidierende Übertragungen, Einigungen oder sonstige Umstände, die Rechtsinhaberschaft, Einwendungen oder Bewertung beeinflussen können, unverzüglich offenlegen.

07

7. Anteil des Mitwirkenden – 55 %

Sofern keine gesonderte unterzeichnete Vereinbarung etwas anderes bestimmt, hat der Mitwirkende Anspruch auf fünfundfünfzig Prozent (55 %) der von Atlantic tatsächlich vereinnahmten und abschließend geprüften Nettofallerlöse für das übermittelte Bild. „Nettofallerlöse“ sind Barzahlungen für Entschädigung oder rückwirkende Lizenzierung nach Abzug von Erstattungen, Rückbelastungen, Zahlungsdienstleistergebühren, für Behörden erhobenen Steuern, genehmigten externen Rechts- oder Gerichtskosten und anderen ausdrücklich dokumentierten Durchlaufkosten.

08

8. Kein Anteil vor abschließender Prüfung

Eine Dashboard-Schätzung, Zusage, Rechnung, ausstehende Überweisung oder ungeprüfte Erklärung des Empfängers ist kein auszahlbarer Erlös. Der Anteil wird erst fällig, nachdem die Mittel endgültig eingegangen, Betrugs- und Erstattungsfristen angemessen bewertet, die Bildzuordnung bestätigt und erforderliche Auszahlungsangaben bereitgestellt wurden.

09

9. Auszahlungsverwaltung

Atlantic kann Steuer-, Identitäts-, Sanktionsprüfungs- oder Begünstigtendaten anfordern, die für eine rechtmäßige Zahlung erforderlich sind. Auszahlungszeitpunkt, Währungsumrechnung, Mindestüberweisungsschwellen und Bankgebühren können von der gewählten Methode und zwingendem Recht abhängen. Atlantic stellt eine angemessene Abrechnung der geprüften Berechnung bereit.

10

10. Fallstrategie und Vergleichsvollmacht

Atlantic kann empfehlen, einen Hinweis zu schließen, zu korrigieren, zu lizenzieren oder weiterzugeben. Atlantic darf nur innerhalb der dokumentierten Ermächtigung und konfigurierten Grenzen verhandeln. Klage, bindendes Anerkenntnis, Rechteübertragung oder Vergleich außerhalb des genehmigten Rahmens bedürfen je nach Fall der Zustimmung des Rechteinhabers oder qualifizierter Rechtsberater.

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11. Hinweise an Plattformen und Hosts

Ist ein Hinweis an Plattform, Suchmaschine oder Host angemessen, darf Atlantic ihn nur auf geprüfter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage vorbereiten oder übermitteln und muss das konkrete Material sowie die Befugnis bezeichnen. Der Dienstanbieter entscheidet unabhängig über Maßnahmen und kann ein Gegendarstellungs- oder Rechtsbehelfsverfahren anbieten.

12

12. Widerruf und bestehende Angelegenheiten

Der Mitwirkende kann die Vollmacht für die Zukunft schriftlich widerrufen, vorbehaltlich zwingenden Rechts und vereinbarter Mindestlaufzeiten. Der Widerruf macht bereits rechtmäßig vorgenommene Handlungen, abgeschlossene Lizenzen, gesicherte Beweise, anhängige Einigungen, Verpflichtungen gegenüber Dritten oder vor Wirksamwerden entstandene Gebühren und Anteile nicht rückgängig.

13

13. Freistellung bei Fehlverhalten des Mitwirkenden

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Mitwirkende für Verluste verantwortlich, die aus wissentlich falschen Rechtsbehauptungen, gefälschten Beweisen, nicht offengelegten kollidierenden Lizenzen, rechtswidrigen Übermittlungen oder Weisungen außerhalb seiner Befugnis entstehen. Dies verlagert nicht die Verantwortung für eigenes rechtswidriges oder grob fahrlässiges Verhalten von Atlantic.

14

14. Prüfung und sichere Dokumente

Atlantic kann Identitäts-, Unternehmens-, Agentur- oder Rechtekettennachweise anfordern, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist. Die personalisierte Mitwirkendenerklärung und nicht sensible Rechteunterlagen können an das vorgesehene Urheberrechts-Postfach zurückgesandt werden. Amtliche Identitätsdokumente, Passwörter und Zahlungsdaten dürfen nicht per normaler E-Mail versandt werden, es sei denn, Atlantic hat ausdrücklich einen bestätigten sicheren Kanal vorgegeben. Atlantic kann die Falltätigkeit aussetzen, bis die Prüfung ausreichend ist.

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15. Kein garantierter Erfolg

Erkennung, Kontakt, Lizenz, Zahlung, Entfernung, Einigung oder gerichtliches Ergebnis werden nicht garantiert. Der Mitwirkende erkennt an, dass Schrankenregelungen, Lizenz, Verjährung, Rechtsinhaberschaft, Zuständigkeit, Insolvenz, Identität und Beweisfragen einen Anspruch ausschließen oder mindern können.

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16. Erklärung des Mitwirkenden zu Rechten und Vertretungsmacht

Bevor Atlantic ein Mandat zugrunde legt, muss der Mitwirkende die Stellung auswählen, in der er handelt, die vorzulegenden Nachweise angeben, die Erklärung elektronisch signieren, das personalisierte PDF herunterladen, handschriftlich unterzeichnen und das unterschriebene Dokument mit den ausgewählten Nachweisen zurücksenden. Der Mitwirkende gewährleistet, dass die Angaben richtig und aktuell sind, muss kollidierende Übertragungen, Exklusivlizenzen, Beschränkungen oder Widerrufe offenlegen und jede Änderung unverzüglich mitteilen. Zustimmung und PDF-Erstellung erfassen die Erklärung, stellen aber für sich allein keine unabhängige Prüfung durch Atlantic dar.

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Kontakt und Rechteanfragen

Atlantic Image Defense LLC · 54 State Street, Ste 804 · PMB 17418 · Albany, NY 12207 · Vereinigte Staaten