Emblem des Copyright Claims Board

ÖFFENTLICHE ZERTIFIKATSVERIFIZIERUNG

Vollmachtszertifikat verifizieren

Geben Sie die AUTH-CERT-Referenz genau so ein, wie sie auf dem von ATLANTIC IMAGE DEFENSE ausgestellten Authority Confirmation Certificate angegeben ist.

Rechtlicher Rahmen

Wann Atlantic auf öffentliche Stellen verweist. Eine Registrierung ist nur für bestimmte Verfahren erforderlich: vor US-Bundesgerichten für US-Werke (17 U.S.C. § 411(a)) und vor dem Copyright Claims Board des U.S. Copyright Office (17 U.S.C. § 1505). Atlantic verweist auf diese Stellen als Foren, vor die ein Vorgang gebracht werden kann, wenn er nicht gütlich geregelt wird. Sie stellen dieses Zertifikat weder aus noch bestätigen sie es.

Was dieses Zertifikat ist

Ein Zertifikat je Vorgang.
Ein Vollmachtszertifikat wird für einen einzigen Vorgang ausgestellt, der in seiner Referenz bezeichnet ist, und bei Eröffnung des Vorgangs festgeschrieben. Kein Zertifikat deckt mehrere Vorgänge oder den gesamten Bestand eines Rechteinhabers ab.
Gestützt auf eine zuvor erfasste Vollmacht.
Bevor ein Zertifikat ausgestellt wird, wird die Vollmacht, auf der der Vorgang beruht, geprüft und erfasst. Je nach Vorgang ist dies das Mandat des Rechteinhabers, eine unterzeichnete Vollmachtserklärung oder der geprüfte Vertretereintrag von Atlantic. Das Zertifikat gibt an, welche Grundlage gilt. Seine Integrität wird auf dieser Seite anhand des bei der Ausstellung erfassten Fingerabdrucks geprüft.
Ein öffentlicher Auszug.
Diese Seite zeigt nicht: das Mandat oder die Erklärung selbst; die Angaben zur Unterzeichnung (Unterzeichner, Datum, Verfahren, Referenz); den Fingerabdruck des Dokuments; Privatanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rechteinhabers; die Identität der prüfenden Person; Prüf- und interne Vermerke; interne Kennungen; Daten zum Empfänger des Vorgangs; die Korrespondenz; Einigungsbeträge; Zugangscodes; vertrauliche Nachweise und Belege.
Die vollständige Akte steht Rechtsanwälten zur Verfügung.
Ein in der Angelegenheit tätiger Rechtsanwalt kann sie über den Anwaltsbereich anfordern, unter Angabe seiner Zulassung und des Mandats seines Mandanten. Sie wird nicht jeder Partei einzeln übermittelt. Bereich für Rechtsanwälte →
Warum das Mandat selbst nicht übermittelt wird.
Nach US-Recht muss eine Mitteilung über eine behauptete Rechtsverletzung angeben, dass der Absender befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln (17 U.S.C. § 512(c)(3)(A)(vi)); das Mandat selbst muss ihr nicht beigefügt werden. Eine unterzeichnete Urkunde ist nur für die Übertragung des Urheberrechts erforderlich (17 U.S.C. § 204(a)); eine Vertretung ist keine solche Übertragung. Ist ein Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich, wird die vollständige Akte Rechtsanwälten über den Anwaltsbereich zur Verfügung gestellt.
Das Urheberrecht braucht kein Dokument, um zu bestehen.
Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werks; sein Bestehen hängt weder von einer Registrierung noch von einer anderen Förmlichkeit ab (Berner Übereinkunft, Artikel 5 Absatz 2; 17 U.S.C. § 302(a)). Die Befugnis zum Handeln geht vom Rechteinhaber oder von einer von ihm ermächtigten Stelle aus, etwa einem ausschließlichen Lizenznehmer oder einer Agentur. Keine Behörde erteilt oder bestätigt diese Befugnis.