Lizenzprüfung

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Vor einer Eskalation mögliche Rechtsverletzungen von unklaren oder lizenzierten Nutzungen unterscheiden.

Prüfen, ob eine Nutzung lizenziert, unklar, abgelaufen oder für ein Lizenzgespräch geeignet sein könnte.

Atlantic Image Defense LLC hält das Verfahren sachlich und verhältnismäßig. Wir ordnen das verfügbare Material, damit Urheber die Belastbarkeit ihrer Akte einschätzen können, bevor sie den nächsten Schritt wählen.

Was diese Leistung umfasst

Lizenzunterlagen, Kontext von Bildplattformen, Prüfung der Nutzungskategorie und Bewertung der kommerziellen Nutzung. Jeder Vorgang wird anhand der verfügbaren Nachweise und des jeweiligen Kontexts geprüft.

Warum das wichtig ist

Eine sorgfältig vorbereitete Akte hilft, Missverständnisse zu vermeiden, unnötige Ansprüche zu verhindern und eine professionellere Kommunikation mit Plattformen, Nutzern oder Rechtsberatern zu ermöglichen.

Nächster Schritt

Senden Sie die Bildreferenz, die verdächtige URL sowie alle verfügbaren Angaben zur Quelle oder Lizenz. Wir prüfen das Material, bevor wir eine Maßnahme empfehlen.


Fall einreichen
Prüfung von Lizenz und Genehmigung

Eine nicht genehmigt wirkende Nutzung kann über eine Lizenzkette erlaubt sein, die der Urheber zunächst nicht erkannt hat

Die Lizenzprüfung untersucht den rechtlichen und geschäftlichen Weg, über den ein Bild zum beobachteten Nutzer gelangt sein kann. Dazu gehören Direktlizenzen, Agenturen, Stockplattformen, Unterlizenzen, Syndizierung, Arbeitgeberregelungen, Abtretungen und historische Vereinbarungen.

  1. 01Lizenzgeber ermitteln
  2. 02Vertriebsweg nachvollziehen
  3. 03Umfang lesen
  4. 04Nutzung vergleichen
  5. 05Unsicherheit dokumentieren
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Wesentliche Dimensionen einer Lizenz

Eine Lizenz kann nach Dauer, Gebiet, Medien, Zielgruppe, Platzierung, Auflösung, Anzahl der Impressionen, Ausschließlichkeit, Sprache, Kampagne, Kunde oder Unterlizenzierungsrecht beschränkt sein. Eine für eine Nutzung gültige Lizenz gestattet nicht zwangsläufig eine andere.

Umgekehrt beweist das Fehlen einer Lizenz in den eigenen Unterlagen des Antragstellers nicht, dass an anderer Stelle der Vertriebskette keine Lizenz besteht.

  • Identität von Lizenzgeber und Lizenznehmer
  • Daten und Verlängerungsbedingungen
  • Gebiet und Medien
  • Geschäftlicher oder redaktioneller Umfang
  • Unterlizenzierung und Abtretung
  • Pflichten zu Zuordnung und Metadaten
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Unterlagen von Stockplattformen und Agenturen

Stockplattformen können Inhalte zu standardisierten Bedingungen lizenzieren und einem Mitwirkenden den Kunden möglicherweise nur im Rahmen eines festgelegten Verfahrens offenlegen. Dashboards für Mitwirkende, Upload-Daten, Vergütungsunterlagen und Plattformkommunikation können helfen, die Kette zu ermitteln.

Atlantic sollte zwischen dem Eigentum des Mitwirkenden, den Vertriebsrechten der Plattform und der Lizenz des Endnutzers unterscheiden.

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Ausnahmen und ungeklärte Nutzungen

Selbst wenn keine Lizenz gefunden wird, kann die Nutzung eine Prüfung gesetzlicher Ausnahmen, des Fair Use, der Gemeinfreiheit, von Regeln für Regierungswerke, einer vertraglichen Einwilligung oder anderer rechtsordnungsspezifischer Fragen erfordern.

Bleiben die Unterlagen unvollständig, lautet die angemessene Klassifizierung „ungeklärt“ – nicht „bestätigte Rechtsverletzung“.

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Ergebnisunterlagen

Die Prüfung sollte angeben, welche Verzeichnisse und Unterlagen kontrolliert wurden, was gefunden wurde, was nicht verfügbar war und welche Annahmen fortbestehen. Unterstützende Dokumente sollten verknüpft und nicht ungenau zusammengefasst werden.

Jede rückwirkende Lizenz oder Einigungsofferte muss gesondert genehmigt werden und darf nicht als bestehende rechtliche Verpflichtung dargestellt werden, sofern ein Rechtsberater die Grundlage nicht bestätigt.

Rechtliche und institutionelle Quellen

Diese Links führen zu amtlichen oder institutionellen Quellen. Ihre Aufnahme bedeutet nicht, dass jeder Text auf jede Angelegenheit anwendbar ist.

Nur allgemeine Informationen. Atlantic trifft keine gerichtlichen Feststellungen, garantiert keine Ergebnisse und ersetzt keinen in der zuständigen Rechtsordnung zugelassenen Rechtsbeistand.

Bei Bedarf eine Rechtsakte vorbereiten