Den richtigen Kanal verwenden
Eine mutmaßliche Bildnutzung sollte über „Fall einreichen“ beginnen. Identitätsmissbrauch sowie Anfragen von Rechtsanwälten und Medien gehören in das Anfragezentrum. Ein Empfänger mit privatem Code sollte den Fallzugang verwenden. Datenschutzrechte sollten über den dafür vorgesehenen Weg ausgeübt werden.
Allgemeine E-Mail sollte keine strukturierte Einreichung ersetzen, wenn verpflichtende Unterlagen und Erklärungen erforderlich sind.


