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ATLANTIC IMAGE DEFENSE LLC
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Vereinigte Staaten
© 2026 ATLANTIC IMAGE DEFENSE LLC. Alle Rechte vorbehalten. Aktive Gesellschaft, eingetragen im Bundesstaat New York unter der DOS ID 7924876, Filing Number 260526002009.
COPYRIGHT CLAIMS BOARD
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Washington, D.C. 20024-0400
(202) 707-3000 oder
1 (877) 476-0778 (toll-free)
Sie sind Fotograf, Vertreter von Urhebern oder Bildvertriebsplattform? Das Urheberrecht an einer Fotografie entsteht mit ihrer Schaffung und steht von Anfang an ihrem Urheber zu, ohne jede Formalität. Die Registrierung ist keine Voraussetzung für den Schutz: weder in den Vereinigten Staaten (17 U.S.C. §§ 102(a), 201(a) und 408(a)); noch in den mehr als 180 Vertragsstaaten der Berner Übereinkunft in Amerika, Europa, Afrika, Asien und Ozeanien (Art. 5 Abs. 2); noch in den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation, die diese Regeln nach dem TRIPS-Übereinkommen anwenden müssen (Art. 9 Abs. 1), oder in den Staaten, die dem WIPO-Urheberrechtsvertrag beigetreten sind (Art. 3).
Die Registrierung beim U.S. Copyright Office wird in bestimmten Fällen sinnvoll oder sogar notwendig: Für ein US-amerikanisches Werk ist sie vor jeder Klage vor einem Bundesgericht erforderlich (§ 411(a)); ein Registrierungsantrag ist Voraussetzung, um das Copyright Claims Board anzurufen (§ 1505); erfolgt sie vor der Verletzung oder innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung, eröffnet sie den Anspruch auf gesetzlichen Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten (§ 412); erfolgt sie innerhalb von fünf Jahren nach der Veröffentlichung, begründet sie die Vermutung der Gültigkeit des Urheberrechts (§ 410(c)).
ATLANTIC IMAGE DEFENSE kann mit jeder der beiden Leistungen beauftragt werden, die getrennt bearbeitet werden: die Verteidigung Ihrer Fotografien, die stets mit einem gütlichen Vorgehen gegenüber dem Nutzer beginnt; die Registrierung Ihrer Werke, die auf Grundlage eines zuvor unterzeichneten Mandats direkt beim U.S. Copyright Office erfolgt, innerhalb der Fristen dieser Behörde. ATLANTIC IMAGE DEFENSE ist weder mit dem Copyright Office noch mit dem CCB verbunden. Werk beim U.S. Copyright Office registrieren
In den Vereinigten Staaten besteht das Urheberrecht an einer Fotografie grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (17 U.S.C. § 302(a)); die Berner Übereinkunft sieht mindestens 50 Jahre nach dem Tod vor (Art. 7 Abs. 1), eine Dauer, die der WIPO-Urheberrechtsvertrag auf Fotografien erstreckt (Art. 9).