Das Wichtigste
- Monitoring schafft keine Rechte und beweist für sich allein keine Verletzung; es zeigt datiert, wo ein Werk erscheint, damit Entscheidungen auf Tatsachen beruhen.
- Seiten ändern sich und verschwinden; frühe Erkennung erlaubt es, eine Nutzung im ursprünglichen Zustand zu erfassen und die Chronologie genau zu halten.
- Ein Treffer der umgekehrten Bildersuche ist ein Hinweis, kein Beweis: Er muss geöffnet, mit dem Original verglichen und ordnungsgemäß erfasst werden.
- Das Erkennungsdatum ist der Tag der Feststellung, nicht unbedingt der Beginn der Nutzung, und kein Monitoring deckt das gesamte Web ab.
- Fehltreffer und lizenzierte Nutzungen werden zuerst aussortiert; ist eine Lizenz plausibel, bittet Atlantic um den Nachweis, statt eine Forderung zu senden.
Abschnitt 01
Was mit einem Foto nach der Veröffentlichung geschieht
Ein Foto bleibt selten dort, wo es zuerst veröffentlicht wurde. Ein Portfoliobild, eine an einen Kunden gelieferte Aufnahme, eine über eine Stockagentur lizenzierte Datei oder ein in sozialen Medien geteiltes Motiv kann innerhalb weniger Stunden kopiert und anschließend von der Kopie erneut kopiert werden. Jedes neue Erscheinen ist eine eigenständige Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe, die je nach zugrunde liegender Lizenz rechtmäßig sein kann oder nicht.
Die meisten Fotografen erfahren von einer Weiterverwendung durch Zufall: Ein Kunde erwähnt sie, ein Kollege schickt einen Screenshot, eine Suche bringt ein unerwartetes Ergebnis. Bis dahin ist die Nutzung womöglich schon seit Monaten online, die Seite hat sich verändert, und wer das Bild veröffentlicht hat, weiß oft nicht mehr, woher die Datei stammt.
Monitoring ersetzt den Zufall durch eine Routine. Es begründet keine Rechte und beweist für sich allein keine Rechtsverletzung. Es liefert aber ein genaues, datiertes Bild davon, wo Ihre Arbeit erscheint, sodass jede spätere Entscheidung auf Tatsachen beruht und nicht auf Erinnerungen.
Dieser Beitrag erläutert, wie sich Bilder im Netz verbreiten, warum der zeitliche Ablauf zählt, was Such- und Monitoring-Werkzeuge leisten und was nicht, wie man vermeidet, lizenzierte Nutzungen als Problemfälle zu behandeln, und wie aus einem Fund bei Atlantic Image Defense LLC eine dokumentierte Prüfung wird.
Abschnitt 02
Wie sich Bilder verbreiten: die üblichen Wege
Unerlaubte Weiterverwendungen folgen erkennbaren Mustern. Wer sie kennt, weiß besser, wo er suchen und wie er Funde einordnen sollte.
- Nachrichten- und Content-Aggregatoren übernehmen Artikel anderer Websites, oft samt Originalbildern, mitunter ohne Bildunterschrift und Urhebervermerk.
- Blogs und kleinere redaktionelle Seiten bebildern ihre Beiträge mit fremden Fotos, häufig direkt aus einer Trefferliste der Bildersuche, in der Annahme, alles Sichtbare sei frei verwendbar.
- Onlineshops und Marktplätze nutzen Fotos, um Produkte, Unterkünfte oder Reiseleistungen zu verkaufen, darunter Aufnahmen von Orten, Innenräumen oder Speisen, die von der Website eines Fotografen oder aus dem Katalog eines Lieferanten stammen.
- Social-Media-Konten teilen Bilder erneut, beschneiden sie oder legen Text darüber, und diese Reposts werden anschließend von Websites eingebettet oder heruntergeladen.
- Scraper-Seiten kopieren automatisiert Inhalte anderer Quellen, um Besucher und Werbeeinnahmen zu erzeugen, häufig auf zahlreichen nahezu identischen Domains.
- KI-generierte oder automatisch zusammengestellte Seiten kombinieren abgegriffene Texte mit anderswo entnommenen Bildern; sie entstehen und verschwinden oft schnell und verteilen sich auf wechselnde Domains.
Zwei Merkmale kehren auf all diesen Wegen wieder. Kopien entstehen aus Kopien, sodass die gefundene Seite oft nicht die erste ist, die das Bild verwendet hat. Und je weiter ein Bild wandert, desto wahrscheinlicher sind Metadaten und Urhebervermerk unterwegs verloren gegangen, sodass der Veröffentlichende immer seltener weiß, wer der Urheber ist.
An der Rechtslage ändert keines dieser Merkmale etwas. Nach US-Recht und in den meisten anderen Rechtsordnungen wird jede Veröffentlichung für sich beurteilt, und der Umstand, dass ein Bild anderswo gefunden wurde, verschafft kein Recht, es zu nutzen.
Abschnitt 03
Warum frühe Entdeckung wichtig ist
Webseiten sind nicht beständig. Eine Seite kann bearbeitet, ein Bild ausgetauscht, eine Website neu gestaltet, eine Domain aufgegeben werden. Wird eine Nutzung spät entdeckt, sind die aussagekräftigsten Belege oft verschwunden: das ursprüngliche Layout, der Zusammenhang, in dem das Bild gezeigt wurde, der umgebende Text, der die Nutzung kommerziell oder redaktionell prägte. Eine frühe Entdeckung erlaubt es, die Nutzung im Ausgangszustand zu sichern.
Auch für die Chronologie ist der Zeitpunkt entscheidend. Eine gut aufgebaute Akte zeigt, wann die Nutzung erstmals festgestellt wurde, wie lange sie online blieb, ob sie nach der Kontaktaufnahme verändert wurde und ob sie endete. Diese Punkte prägen jedes spätere Gespräch. Eine lange laufende Nutzung auf einer kommerziellen Seite wird anders beurteilt als ein kurzes Erscheinen in einem privaten Blog, und nur datierte Aufzeichnungen können zeigen, welche Situation vorliegt.
Nach US-Recht spielen die Daten zudem bei der Registrierung eine Rolle. Gesetzlicher Schadensersatz (statutory damages) und die Erstattung von Anwaltskosten nach 17 U.S.C. § 412 setzen in der Regel eine rechtzeitige Registrierung voraus, und ob sie rechtzeitig war, wird anhand von Daten beantwortet. Eine Registrierung innerhalb von fünf Jahren nach der Veröffentlichung gilt nach § 410(c) als Anscheinsbeweis (prima facie evidence) für die Gültigkeit des Rechts. Monitoring ersetzt keine Registrierung, aber ein datierter Nachweis darüber, wann eine Nutzung erstmals festgestellt wurde, hilft dem Anwalt einzuschätzen, was in einer bestimmten Angelegenheit geltend gemacht werden kann.
Verweise17 U.S.C. §§ 412, 410(c)
Für Werke, die zuerst außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurden, ist nach § 411(a) keine Registrierung erforderlich, bevor in den USA geklagt wird, und Art. 5 Abs. 2 der Berner Übereinkunft bestimmt, dass Genuss und Ausübung der Rechte an keine Förmlichkeit gebunden sind. Die Daten bleiben trotzdem wichtig, denn sie bilden den Sachverhalt.
Verweise17 U.S.C. § 411(a) · Berner Übereinkunft
Eine frühe Entdeckung hat schließlich praktischen Nutzen für alle Beteiligten. Ein Websitebetreiber, der kurz nach der Veröffentlichung eines Bildes kontaktiert wird, kann oft noch problemlos bei seinem Lieferanten, seiner Agentur oder in den eigenen Lizenzunterlagen nachsehen. Ein später Kontakt erschwert das für beide Seiten.
Abschnitt 04
Die umgekehrte Bildersuche: was sie leistet und wo sie endet
Bei der umgekehrten Bildersuche reicht man ein Foto ein und erhält Seiten, auf denen dasselbe oder ein optisch ähnliches Bild erscheint. Sie ist der zugänglichste Ausgangspunkt und findet viele offensichtliche Weiterverwendungen, insbesondere auf öffentlichen, von Suchmaschinen indexierten Seiten.
Ihre Grenzen sollte man kennen, bevor man sich auf sie verlässt:
- Sie findet nur, was indexiert ist. Seiten hinter einem Login, neue, noch nicht erfasste Seiten und Websites, die Suchmaschinen aussperren, erscheinen womöglich nicht.
- Die Ergebnisse ändern sich. Dieselbe Suche kann im folgenden Monat andere Seiten liefern, und eine Seite kann aus den Treffern verschwinden, ohne gelöscht worden zu sein.
- Starke Beschnitte, gespiegelte Bilder, Farbänderungen, Textüberlagerungen und Montagen können die Erkennung erschweren, vor allem wenn nur ein Teil des Bildausschnitts verwendet wird.
- Optisch ähnliche Treffer sind keine Übereinstimmungen. Die Suche kann Fotos desselben Bauwerks oder Produkts liefern, die jemand anderes aufgenommen hat.
- Ein Treffer ist ein Hinweis, kein Beweis. Vorschaubild und Link zeigen, dass eine Übereinstimmung erkannt wurde; sie halten weder fest, wie die Seite aussah, noch wann oder in welchem Zusammenhang.
Ein Treffer der umgekehrten Bildersuche sollte daher stets geöffnet, geprüft und gegebenenfalls ordnungsgemäß gesichert werden. Ein Screenshot der Trefferliste kann zeigen, wie eine Nutzung gefunden wurde, ist aber keine Sicherung der Nutzung selbst.
Abschnitt 05
Kontinuierliches Monitoring und seine Grenzen
Kontinuierliches Monitoring wiederholt in Abständen Suchen im offenen Web und meldet neue Vorkommen der eingereichten Bilder. Sein Wert liegt in der Regelmäßigkeit: Es bemerkt neue Nutzungen, ohne dass jemand an die Suche denken muss, und baut eine Historie darüber auf, wann jedes Vorkommen erkannt wurde.
Auch Monitoring hat Grenzen, und eine glaubwürdige Akte benennt sie, statt sie zu überspielen:
- Die Abdeckung ist nie vollständig. Kein System sieht jede Seite im Netz, und geschlossene Plattformen, Apps und private Gruppen liegen weitgehend außerhalb seiner Reichweite.
- Das Erkennungsdatum ist der Tag, an dem das System die Nutzung festgestellt hat, nicht unbedingt der Tag, an dem sie begann. Die Seite kann schon früher online gewesen sein.
- Der automatisierte Abgleich liefert Kandidaten. Manche zeigen dasselbe Bild, manche ein anderes Foto desselben Motivs, manche eine lizenzierte Nutzung.
- Soziale Medien sind besonders schwierig: Viele Inhalte sind nur nach Anmeldung sichtbar, die Nutzungsbedingungen der Plattformen schränken automatisiertes Erfassen ein, und jede Plattform hat ihr eigenes Meldeverfahren.
- Eine Seite, die bei der Erkennung online war, kann beim nächsten Aufruf verschwunden sein. Deshalb kommt es auf die Sicherung im Moment der Erkennung an.
Sinnvoll ist auch eine bewusste Auswahl der überwachten Bilder. Breit lizenzierte, häufig geteilte oder kommerziell attraktive Motive (Reise, Food, Architektur, Interieur, Produkt- und Lifestyle-Aufnahmen) werden in der Regel öfter weiterverwendet als andere, und gerade bei ihnen lohnt sich eine regelmäßige Beobachtung. Auch exklusiv lizenzierte Bilder verdienen Aufmerksamkeit, denn ein unerwartetes Erscheinen an anderer Stelle kann Ihren Kunden ebenso betreffen wie Sie.
Monitoring ist also ein Erkennungswerkzeug. Verwertbar wird eine Erkennung erst durch die Sicherung und die Prüfung, die darauf folgen.
Abschnitt 06
Fehltreffer und lizenzierte Nutzungen
Nicht jede Übereinstimmung ist ein Problem, und wer jede als solches behandelt, verspielt schnell seine Glaubwürdigkeit. Zwei Arten von Ergebnissen müssen vor jedem weiteren Schritt aussortiert werden.
Fehltreffer sind Ergebnisse, die gar nicht Ihr Bild zeigen: die Aufnahme desselben Gebäudes durch einen anderen Fotografen, eine ähnliche Bildkomposition, ein Stockfoto einer vergleichbaren Szene. Sie werden durch direkten Vergleich mit Ihrer Originaldatei ausgeschlossen, anhand von Details, die zwei getrennte Aufnahmen nicht gemeinsam hätten, etwa die genaue Lage von Wolken, Passanten, Spiegelungen oder Licht.
Lizenzierte Nutzungen zeigen Ihr Bild, aber rechtmäßig verwendet. Sie sind häufig und sollten einkalkuliert werden, besonders von Stock-Contributoren und von Fotografen, die über Agenturen oder direkt an Kunden lizenzieren. Ein Kunde kann im Rahmen seiner Rechte unterlizenziert haben, eine Agentur kann eine Lizenz verkauft haben, die in Ihren Abrechnungen noch nicht auftaucht, oder ein Verlag kann eine redaktionelle Lizenz für einen bestimmten Artikel besitzen. Prüfenswerte Anhaltspunkte sind:
- ein Bildnachweis einer Stockagentur oder Bilddatenbank neben dem Bild oder in der Fußzeile;
- eine Übereinstimmung mit einem Verkauf in Ihren Contributor- oder Agenturabrechnungen;
- ein redaktioneller Zusammenhang, der zu einer von Ihnen oder Ihrer Agentur erteilten Lizenz passt;
- eine frühere oder bestehende Kundenbeziehung zu dem Unternehmen, das das Bild veröffentlicht hat;
- eine Nutzung auf einer Seite, die einem Kunden, Händler oder Partner eines Ihrer eigenen Kunden gehört.
Liegt einer dieser Anhaltspunkte vor, ist der richtige Schritt, den Lizenznachweis anzufordern, nicht eine Forderung zu stellen. Wer eine Lizenz besitzt, kann sie in der Regel vorlegen, und die Angelegenheit lässt sich dann abschließen. Die Nennung des Fotografen ist dagegen für sich genommen kein Anzeichen einer Lizenz: Den Urheber zu nennen ist gute Praxis, ersetzt aber keine Erlaubnis.
Manche Ergebnisse bleiben auch nach diesen Prüfungen unklar: Das Bild ist möglicherweise Ihres, doch die Seite gibt keinen Hinweis darauf, wie es beschafft wurde. Solche Ergebnisse sollten als offene Fragen festgehalten werden, nicht als festgestellte Rechtsverletzungen. Sie können gesichert, im Protokoll geführt und später erneut geprüft werden, sobald Ihre Agentur, Ihre Kunden oder eine weitere Suche mehr Informationen liefern.
Abschnitt 07
Vom Fund zur dokumentierten Prüfung bei Atlantic
Bei Atlantic ist eine Erkennung noch kein Fall. Zum Fall wird sie erst, nachdem sie gesichert und geprüft wurde.
Jeder Fund wird als Vorkommen (occurrence) erfasst. Die Sicherung umfasst die vollständige URL der Seite, die URL der Bilddatei selbst, Datum und Uhrzeit der Sicherung, einen Screenshot der gesamten Seite, der das Bild im Zusammenhang zeigt, sowie eine Kopie des Bildes, wie die Website es ausliefert. Für jede Beweisdatei wird ein SHA-256-Fingerabdruck berechnet, damit sich später zeigen lässt, dass seit der Sicherung nichts verändert wurde. Jede Sicherung und jeder weitere Schritt wird in einem Nachweis der Beweiskette (chain of custody) festgehalten.
Die Prüfung arbeitet dann eine Reihe von Fragen ab:
- Handelt es sich um das Foto des Rechteinhabers und nicht um ein ähnliches?
- Wurde die Befugnis des Rechteinhabers für dieses Bild geprüft, sei es über Eigentum, eine Lizenzkette oder ein Mandat?
- Gibt es Anzeichen einer Lizenz, etwa einen Agenturnachweis, einen erfassten Verkauf oder einen redaktionellen Zusammenhang?
- Wer betreibt die Website, und ist die Nutzung kommerziell, redaktionell oder privat?
- Steht dieses Vorkommen mit anderen auf derselben Domain oder in einem Netz verbundener Websites in Zusammenhang?
Nutzungen, die eindeutig durch eine Lizenz gedeckt sind, werden ohne jede Forderung abgeschlossen. Stützt die Prüfung dies, wird eine Fallakte (Case File) mit einem Aktenzeichen der Form AID-YYYY-NNNNN eröffnet; ist eine Lizenz plausibel, fordert Atlantic zunächst den Lizenznachweis an; eine Erkennung, die die Prüfung nicht trägt, wird nie zu einer Fallakte. Der Betreiber erhält dann Zugang zu einem gesicherten Fallportal, in dem die Beweisübersicht einsehbar ist und in dem er antworten, eine Lizenz, eine Rechnung oder einen anderen Nachweis hochladen oder die Angelegenheit einvernehmlich regeln kann. Die anschließende Korrespondenz und die Prüfungen vor einer Meldung an einen Hoster werden in eigenen Beiträgen behandelt.
Abschnitt 08
Wiederholte Nutzung durch dieselbe Domain
Mitunter zeigt das Monitoring, dass eine Domain mehrere Bilder eines Fotografen verwendet oder dasselbe Bild erneut einsetzt, nachdem eine frühere Nutzung entfernt wurde. Dieses Muster erfordert sorgfältigen Umgang, denn es kann sehr Unterschiedliches bedeuten.
Es kann auf eine einzige Quelle zurückgehen: eine Website-Vorlage, ein Bildpaket eines Dienstleisters oder einen Gestalter, der für mehrere Seiten auf denselben Ordner zurückgegriffen hat. Es kann auf eine Lizenz für mehrere Bilder zurückgehen, die der Betreiber tatsächlich besitzt. Oder es spiegelt die Gewohnheit wider, Bilder zu übernehmen, ohne ihre Herkunft zu prüfen. Die Prüfung unterstellt nicht das Schlimmste. Sie fasst die Vorkommen zusammen, prüft jedes auf Lizenzanzeichen und dokumentiert sie gemeinsam, sodass der Betreiber ein zusammenhängendes Bild erhält statt einer Reihe einzelner Nachrichten.
Taucht ein Bild wieder auf, nachdem der Betreiber es entfernt hatte, gewinnen die Daten besonderes Gewicht. Die Entfernung beendet die laufende Nutzung, löscht aber nicht den vorangegangenen Nutzungszeitraum, und eine spätere Neuveröffentlichung ist ein neuer Vorgang, der eigenständig dokumentiert wird. Nach US-Recht kann ein Gericht, wenn es eine vorsätzliche Verletzung (willfulness) feststellt, den gesetzlichen Schadensersatz (statutory damages) nach 17 U.S.C. § 504(c)(2) erhöhen. Ob ein Verhalten vorsätzlich ist, entscheidet ein Gericht, weder ein Monitoring-Protokoll noch Atlantic. Das Protokoll kann jedoch genau und ohne Kommentar zeigen, was wann online war.
Verweise17 U.S.C. § 504(c)(2)
Wiederholte Nutzungen über ein Netz verbundener Domains, wie sie bei Scraper-Seiten und automatisch erzeugten Seiten häufig vorkommen, werden auf dieselbe Weise erfasst: jede Domain, jede URL, jedes Datum. Scheinen die Websites denselben Betreiber oder Hoster zu haben, hält die Akte dies erst fest, wenn es überprüft ist.
Abschnitt 09
Ein eigenes Monitoring-Protokoll führen
Ob Sie mit Atlantic zusammenarbeiten oder nicht: Ein einfaches eigenes Monitoring-Protokoll lohnt sich. Es gibt Ihnen ein Gedächtnis, das nicht davon abhängt, dass Suchergebnisse gleich bleiben, und es macht jede spätere Akte schneller und genauer.
Ein brauchbares Protokoll hält für jeden Fund fest:
- wann und wie Sie ihn gefunden haben (welche Suche, welches Werkzeug, wer Sie hingewiesen hat);
- die URL der Seite und, soweit ermittelbar, die URL des Bildes;
- um welches Ihrer Bilder es sich handelt, mit Dateinamen oder Archivnummer;
- ob eine Sicherung angelegt wurde und wo sie gespeichert ist;
- was Sie zur Lizenzlage geprüft haben (Agenturabrechnungen, Kundenunterlagen) und mit welchem Ergebnis;
- wie Sie entschieden haben: keine Maßnahme, Anforderung eines Lizenznachweises oder Einreichung zur Prüfung;
- spätere Veränderungen: Bild entfernt, Seite bearbeitet, Bild an anderer Stelle erneut verwendet.
Bleiben Sie sachlich. Schreiben Sie auf, was Sie gesehen haben, nicht was die Gegenseite Ihrer Meinung nach beabsichtigt hat. Bemerkungen wie „offensichtlicher Diebstahl“ oder „die wussten Bescheid“ tragen nichts zum Beweis bei und können Ihnen entgegengehalten werden, falls das Protokoll einmal vorgelegt wird. Ändern Sie keine früheren Einträge; ergänzen Sie neue, datierte Einträge, wenn sich etwas ändert oder als falsch herausstellt. Ein Protokoll, das seine Korrekturen offen zeigt, ist glaubwürdiger als eines, das makellos wirkt.
Legen Sie einen Rhythmus fest und halten Sie ihn ein. Ein monatlicher Durchgang durch Ihre am stärksten exponierten Bilder und eine kurze Prüfung nach jeder neuen Veröffentlichung oder Lizenz genügen oft, um das Protokoll aktuell zu halten. Vermerken Sie auch Suchen ohne Ergebnis: Ein datierter Nachweis, dass ein Bild auf einer bestimmten Website nicht erschien, kann ebenso nützlich sein wie einer, der sein Erscheinen belegt.
Bewahren Sie das Protokoll zusammen mit Ihren Originaldateien und Veröffentlichungsnachweisen auf. Wie man eine einzelne Nutzung im Detail dokumentiert und wie man Quelldateien und Metadaten sichert, erklären die benachbarten Beiträge.
Abschnitt 10
Einwände, auf die datierte Aufzeichnungen antworten
Bei einer Kontaktaufnahme bringen Bildnutzer häufig dieselben Argumente vor. Mehrere davon hängen von Tatsachen ab, die ein Monitoring-Protokoll sachlich belegen kann.
- „Wir haben es bei Google gefunden.“ Eine Suchmaschine indexiert Bilder; sie lizenziert sie nicht. Das Protokoll zeigt oft, wo das Bild sonst noch erschien, was erklären hilft, wie es auf die Website gelangte, ändert aber nichts daran, dass eine Erlaubnis nötig ist.
- „Es war auf einer kostenlosen Seite.“ Wallpaper- und Aggregatorseiten verbreiten häufig Bilder, ohne Rechte daran zu besitzen. Eine dort gefundene Kopie berechtigt nicht zur weiteren Nutzung, und das Protokoll kann zeigen, dass die kostenlose Seite das Bild ihrerseits anderswo übernommen hat.
- „Wir haben es entfernt.“ Die Entfernung beendet die laufende Nutzung und wird in der Fallakte vermerkt. Die datierten Sicherungen zeigen den Zeitraum, in dem das Bild online war, und diesen löscht die Entfernung nicht.
- „Das Foto ist alt.“ Der Schutz eines Fotos dauert in der Regel Jahrzehnte, und maßgeblich ist der Zeitpunkt der Nutzung. Die Sicherung belegt dieses Datum.
- „Unser Webdesigner hat es ausgesucht.“ Wer das Bild ausgewählt hat, ist eine Frage zwischen dem Betreiber und seinem Dienstleister. Die Verantwortlichkeit hängt von der Rechtsordnung ab, doch der Betreiber ist in der Regel derjenige, der das Bild veröffentlicht hat, und die Sicherung zeigt es auf seiner Website.
- „Sie haben keine Registrierung.“ Für Werke, die zuerst außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurden, ist nach 17 U.S.C. § 411(a) vor einer Klage keine Registrierung erforderlich, und die Berner Übereinkunft schließt Förmlichkeiten aus. Bei US-Werken beeinflusst die Registrierung, was geltend gemacht werden kann und wann geklagt werden kann; ob eine Nutzung erlaubt war, entscheidet sie nicht.
- „Das ist Fair Use.“ Fair Use nach 17 U.S.C. § 107 wird im Einzelfall anhand von vier Faktoren beurteilt, und der in der Sicherung festgehaltene Zusammenhang (kommerzielle Seite, dekorative Nutzung, vollständiges Bild) gehört zu dieser Beurteilung. Die Frage hängt von den Umständen ab und ist von keiner Seite im Voraus entschieden.
- „Schicken Sie mir einen Gerichtsbeschluss.“ Die Angelegenheit befindet sich im außergerichtlichen Stadium. Wird ein gerichtliches Vorgehen notwendig, stellt Atlantic die Akte zusammen und kann sie einem qualifizierten Anwalt in der betreffenden Rechtsordnung übergeben. Atlantic ist keine Anwaltskanzlei und erteilt keine Rechtsberatung.
Verweise17 U.S.C. §§ 411(a), 107 · Berner Übereinkunft
Abschnitt 11
Der Einstieg bei Atlantic
Wenn Sie Ihre Bilder überwachen und Ihre Funde prüfen lassen möchten, reichen Sie sie über die Atlantic-Plattform ein. Atlantic prüft Ihre Befugnis und stellt ein Mandatszertifikat mit einer öffentlichen Prüfadresse aus, die Empfänger aufrufen können.
Die Vorkommen werden anschließend mit ihren Fingerabdrücken gesichert, auf Lizenzanzeichen geprüft und, wenn die Prüfung es trägt, als Fallakte eröffnet. Atlantic veröffentlicht nichts über die kontaktierten Personen, nimmt keinen Kontakt zu deren Kunden auf und behandelt Vergleichsgespräche vertraulich.
Abschnitt 12
Häufige Einwände
Einwand
„Wir haben das Bild bei Google gefunden.“
Antwort
Eine Suchmaschine indexiert Bilder, sie lizenziert sie nicht. Die Aufzeichnung zeigt oft, wo das Bild sonst noch erschien, was erklären kann, wie es auf die Website kam, ersetzt aber nicht die nötige Erlaubnis.
Einwand
„Es stand auf einer Seite mit kostenlosen Hintergrundbildern.“
Antwort
Solche Seiten zeigen oft Bilder, an denen sie keinerlei Rechte haben, und eine dort gefundene Kopie erlaubt keine weitere Nutzung. Das Protokoll kann sogar zeigen, dass die Gratis-Seite das Bild selbst anderswo übernommen hat.
Einwand
„Ihre Software hat sich geirrt, das ist gar nicht Ihr Foto.“
Antwort
Automatische Treffer sind nur Kandidaten, und jeder wird direkt mit der Originaldatei verglichen, bevor irgendetwas weiter geschieht. Einzelheiten, die zwei verschiedene Fotos nicht gemeinsam hätten, etwa Wolken, Passanten oder Spiegelungen, bestätigen oder widerlegen den Treffer.
Einwand
„Ihr Erkennungsdatum beweist nicht, seit wann wir das Bild nutzen.“
Antwort
Das ist richtig, und die Akte sagt das auch: Das Erkennungsdatum ist der Tag der Feststellung, nicht zwingend der Beginn der Nutzung. Die Aufzeichnung zeigt nur, was wann online war, und behauptet nicht mehr.
Einwand
„Wir haben dieses Bild schon einmal entfernt.“
Antwort
Die Entfernung beendet die laufende Nutzung, macht den früheren Nutzungszeitraum aber nicht ungeschehen. Taucht das Bild später wieder auf, ist diese erneute Veröffentlichung ein eigener Vorgang, der mit eigenen Daten dokumentiert wird.
Einwand
„Sie haben keine Registrierung.“
Antwort
Für Werke, die zuerst außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurden, ist nach 17 U.S.C. § 411(a) vor einer Klage keine Registrierung erforderlich, und die Berner Übereinkunft schließt Formvorschriften aus. Bei US-Werken beeinflusst die Registrierung, was verlangt werden kann und wann geklagt werden kann; ob eine Nutzung erlaubt war, entscheidet sie nicht.
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